Porträt
Spitalverbund Appenzell Ausserhoden
Departement Human Resources
Ein Verbund
Seit Anfang 2012 ist der SVAR eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Herisau. Der SVAR führt als Verbund in Herisau das Spital Herisau und das Psychiatrische Zentrum AR.
Eine Vision
Der SVAR ist die erste Wahl für Patientinnen und Patienten mit akutsomatischen und psychischen Behandlungsbedürfnissen in unserem Einzugsgebiet.
Die Kultur der Zusammenarbeit zwischen den Betrieben und Mitarbeitenden, zum Nutzen unserer Patientinnen und Patienten sowie unseren Bewohnerinnen und Bewohner, macht uns einzigartig und zum Versorger erster Wahl. Zusammen mit unseren Partnern entwickeln wir eine Gesundheitsregion.
Eine Mission
Der SVAR stellt die medizinische Grundversorgung und einen Notfalldienst rund um die Uhr in der Region sicher. Unser Leistungsangebot wird auch überregional genutzt. Der SVAR erfüllt zudem einen wichtigen Aus-, Fort- und Weiterbildungsauftrag. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SVAR behandeln und betreuen Patientinnen und Patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohner kompetent, umfassend und nach neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Benefits
Flexible Arbeitszeiten
Je nach Fachbereich besteht die Möglichkeit für flexible Arbeitszeiten.
Bezahlte Pausen
Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mindestens 4 Stunden wird eine bezahlte Pause von 15 Minuten gewährt. Täglich sind höchstens 2 solche Pausen möglich. Während der Nacht gewähren wir zudem eine Stunde bezahlte Pause.
Aus- und Weiterbildung
Wir beteiligen uns an betriebsrelevanten Aus- und Weiterbildungen und unterstützen Sie in der Weiterentwicklung.
Parkplätze
Unsere Mitarbeitenden können eine Parkkarte beantragen und mit dieser auf den vorgegebenen Feldern parkieren. Diese Karte kostet im Monat CHF 30.-
Kantine
Vergünstigung Verpflegung
Events für Mitarbeitende
Vergünstigungen
Der Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden beteiligt sich bei der Plattform "Brands for Employees". Zudem profitieren Mitarbeitende von zahlreichen Vergünstigungen.
Beteiligung Kinderbetreuung
Wir beteiligen uns an der ausserfamiliären Kinderbetreuung. Die Bedingungen sind, dass das Kind maximal 12 Jahre alt ist und das Arbeitspensum mindestens 50% beträgt.
Home-Office
Je nach Fachbereich besteht die Möglichkeit auf Home-Office.
Unbezahlte Ferien
Es ist möglich, unbezahlten Urlaub zu beziehen. Hierfür gibt es ein Reglement, welches dies genauer erläutert.